PM - Gibt es Geisterwahlbezirke

Der Bundeswahlleiter hat nach der Bundestagswahl 2021 Ergebnisse aus 94.698 Wahlbezirken veröffentlicht, aber vor der Wahl von nur 85.000 Wahlvorständen gesprochen. Eine Diskrepanz von 11% ist statistisch relevant.

Weimar, 05.02.2025 – Laut Bundeswahlgesetz muss jeder Wahlbezirk einen Wahlvorstand haben. Aus den Publikationen der Bundeswahlleiter ergibt sich bei der Bundestagswahl 2021 eine Diskrepanz von 11% bei der Anzahl der Wahlbezirke. Es erscheint im Nachgang, als ob diese Wahlbezirke keine Wahlvorstände gehabt hätten. Leider ist dies im Nachgang nicht mehr zu überprüfen.

Auch für die diesjährige Wahl ist das schwierig, weil es keine Gesamtliste gibt, sondern jede Gemeinde die eigenen Wahllokale auf eigene Weise veröffentlicht. Die einen auf einer Website, die anderen über open data, die nächsten im Amtsblatt der Verbundgemeinde.

Stephanie Tsomakaeva, die Initiatorin des Projektes WABEO, das eine flächendeckende und gerichtsfeste Wahlbeobachtung zur kommenden Bundestagswahl organisiert, erklärt die Situation folgendermaßen: „Bei unseren Recherchen für eine erste vollständige Liste aller Wahlbezirke, sind wir auf zwei große Fragen zu unserem Wahlprozess gestoßen:

Erstens ist es gar nicht möglich für eine Wahl das Gesamtergebnis nachzurechnen, wenn vor der Wahl nicht eine vollständige Liste aller Wahllokale und die genaue Anzahl der Wahlbezirke veröffentlicht wurde. Wer nicht weiß, an wie vielen Orten gewählt wird, kann auch nicht sicherstellen, dass hinterher nicht Orte veröffentlicht werden, wo in Wirklichkeit gar keiner gewählt hat. Gleichzeitig ist auffällig, dass die Anzahl der Wahlberechtigten zwar abnimmt, aber die Anzahl der abgegebenen Stimmen steigt. So, als ob nur Nichtwähler sterben würden.“

Der Vorsitzende des Vereins, der hinter der Wahlbeobachtungsinitiative steckt, Dr. Swen Hüther, erklärt: „Die unvollständige Offenlegung und mangelnde Nachvollziehbarkeit widerspricht dem Öffentlichkeitsprinzip demokratischer Wahlprozesse. Eine der Grundsäulen der Demokratie ist die Möglichkeit der Bürger, die Richtigkeit der Wahlergebnisse zu überprüfen. Nicht nur bei sich vor Ort, sondern insgesamt.“ Er fordert die Bundeswahlleiterin zur Klärung der Diskrepanz auf. Er fragt sich, „wurden Wahlbezirke nachträglich angepasst oder Wahllokale eingerichtet, ohne dass die Öffentlichkeit über diese informiert war?“

Sollte wirklich so eine erhebliche Zahl von Wahlbezirken erst nach der Wahl bekannt geworden sein, wirft das natürlich viele Fragen an die Korrektheit des Endergebnisses auf. Es würde auch das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen erschüttern. Für die diesjährige Bundestagswahl müssen alle Wahlbezirke spätestens am 17.02.2025 veröffentlicht sein.

Dateien:

  1. 20250205_PM_Gibt es Geisterwahlbezirke.pdf