WABEO-Recherche zu Geisterwahlbezirken

Gleich vorneweg, wir wissen es nicht, ob es die gab. Aber es gibt viele Indizien, die dafürsprechen. dass es so sein könnte. Dank der WABEO-Methode werden wir es aber nach der Bundestagswahl 2025 wissen.

Also ganz vorn vorne. Was ist ein Wahlbezirk? Ein Wahlbezirk ist nicht gleich ein Wahllokal. Das Wahllokal ist der Ort, wo man hingeht, um zu wählen. Eine Schule, ein Rathaus, ein Kindergarten. Dort gibt es oft mehrere Räume und in jedem sitzen die Wahlhelfer, die den Wahlvorgang organisieren und überwachen. Sie machen auch die Auszählung. Das ist ein Wahlbezirk. Das gleiche gilt auch für die Auszählung der Briefwahl.

Auch die Briefwahl ist in Briewahlbezirke aufgeteilt, wo zwischen 5 und 9 Personen pro Wahlbezirk die Briefe öffnen, die Richtigkeit prüfen und danach die Stimmen auszählen. Im Wahl-Lexikon der Bundeswahlleiterin steht dazu: „Die Mindestzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes ist fünf, die Höchstzahl neun.“[1] 

Außerdem muss laut Bundeswahlgesetz zwingend jeder Wahlbezirk einen Wahlvorstand haben, was im Umkehrschluss bedeutet, es gibt genauso viele Wahlbezirke, wie es Wahlvorstände gibt. Es ist auch geregelt wie groß ein Wahlbezirk maximal sein darf: Er darf höchstens 2.500 Wahlberechtigte enthalten.

Wenn wir mit dem Wissen im Hinterkopf uns die amtlichen Veröffentlichungen des damaligen Bundeswahlleiters anschauen, dann wirft das amtliche Endergebnis der letzten Bundestagwahl einige Fragen auf.

Am 8. September 2021, kurz vor der BTW21 am 26.09.2021, war in einer Pressemitteilung des Bundeswahlleiters zu lesen, dass die Auszählungen in 60.000 Urnenwahllokalen und 25.000 Briefwahllokalen erfolgen wird.[2] 

Weil er nicht explizit dazu geschrieben hat, dass laut §48 (1) BWO noch bis zum 6. Tag vor der Wahl Wahllokale veröffentlicht werden können, ging der Bundeswahlleiter wohl davon aus, dass es bei der Gesamtzahl von „etwa“ 85.000 Wahlbezirken bleiben wird. Das hätte auch zu den „etwa“ 88.000 Wahlbezirken gepasst, die es bei den drei vorherigen Bundestagswahlen gab.

In dem amtlichen Endergebnis waren dann aber plötzlich 94.668 ausgezählte Wahlbezirke aufgeführt. Ob eine Abweichung von mehr als 7 Prozent noch in den „etwa-Bereich“ gehören, mag jeder für sich selbst entscheiden. Der Statistiker würde diese Abweichung als signifikant und relevant werten. Bei uns hinterließ diese Diskrepanz aber das erste große Fragezeichen.

Ist das Öffentlichkeitsprinzip überhaupt gewährleistet, wenn die endgültige Anzahl aller Wahlbezirke erst am Montag vor der Wahl veröffentlicht werden muss? Ist die Wahl wirklich öffentlich, wenn die Bürger vor der Wahl keine endgültige Liste der Wahlbezirke einsehen können? Wie soll Öffentlichkeit und Transparenz hergestellt werden, wenn vor der Wahl keine Daten vorliegen, mit denen das amtliche Endergebnis verglichen werden kann?

Äpfel, Birnen und Wahlbezirke: Denn wie sollten sonst die Bürger das Endergebnis prüfen, wenn in 85.000 Einzelergebnisse etwas stimmt, aber insgesamt 94.500 Einzelergebnisse veröffentlicht werden? Es gibt für den Bürger keine Möglichkeit nachzuvollziehen, welche mit den 85.000 Wahlvorständen besetzt waren.

Eine weitere Frage drängt sich auf wenn man die Zahlen der Bundestagswahlen aus den letzten Jahren vergleicht. Hier eine kleine Tabelle zum Vergleich:


Quelle: Amtliches Endergebnisse der BTW 2009-2021

Seit 2009 sinkt in Deutschland die Anzahl der Wahlberechtigten. Gleichzeitig steigt die Zahl der abgegebenen Stimmen. Es scheinen also nur oder fast ausschließlich Nichtwähler zu sterben. Würden Wähler und Nichtwähler sterben, müssten die Wähler ja insgesamt weniger werden. Nun könnte man sagen, dass die AfD oder andere neue Parteien eben sehr viele neue Nichtwähler mobilisieren. Aber auch die sterben ab einem bestimmten Alter.

Uns stellt sich da allerdings die zweite Frage: Lässt sich das wirklich mit einer Mobilisierung gegen den demographischen Trend erklären oder gibt es vielleicht doch Geisterbezirke, in denen es zwar keine Wahlvorstände gibt, aber aktuelle Nichtwähler ihre Stimme abgeben? In den 7 Tagen nach der Wahl bis zur Veröffentlichung des offiziellen Endergebnisses hätten die wenigen Involvierten in die Datensätze der Bundeswahlleiterin genügend Zeit diese zu ermitteln.

                                                                                                                                              04.02.2025