Dürfen wir überhaupt die Wahl beobachten? Wo steht das? Welche Gesetz regelt das?
Die Rechtsgrundlage für Wahlbeobachtung in Deutschland ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen und Regelungen, die den Ablauf von Wahlen und die Transparenz des Wahlprozesses sicherstellen. Hier die wichtigsten Punkte:
1. Grundgesetz (GG)
Artikel 38 GG garantiert die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl. Daraus leitet sich die Notwendigkeit ab, den Wahlprozess transparent zu gestalten, um das Vertrauen in die Demokratie zu sichern.
2. Bundeswahlgesetz (BWG)
Das Bundeswahlgesetz regelt in § 31 und § 32 ausdrücklich die Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung:
- § 31 Abs. 1 BWG: Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
- § 31 Abs. 2 BWG: Jedermann hat das Recht, der öffentlichen Sitzung des Wahlvorstands beizuwohnen, solange die Ordnung nicht gestört wird.
3. Bundeswahlordnung (BWO)
Die Bundeswahlordnung ergänzt das BWG und regelt die Details der Wahlbeobachtung:
- § 54 Abs. 6 BWO: Wahlbeobachter dürfen anwesend sein und die Wahlhandlung beobachten, müssen sich jedoch an die Anweisungen des Wahlvorstands halten und dürfen die Ordnung nicht stören.
- § 67 Abs. 2 BWO: Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Jede Person darf daran teilnehmen, solange sie die Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt.
4. OSZE-Richtlinien zur Wahlbeobachtung
Deutschland hat sich im Rahmen der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) verpflichtet, internationale Wahlbeobachtungen zu ermöglichen. Dies betrifft vor allem die Überwachung durch internationale Organisationen, die auf Einladung der Bundesregierung erfolgt.5. Rechte und Pflichten von Wahlbeobachtern
- Rechte: Wahlbeobachter haben das Recht, den Wahlvorgang, die Stimmauszählung und die Ergebnisermittlung zu verfolgen.
- Pflichten: Sie dürfen den Ablauf nicht stören oder beeinflussen und keine Wahlgeheimnisse verletzen.